Eintragungsverfahren - Volksbegehren - Zeitraum 17.-24.4.2023
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wurden die Eintragungszeiten für Volksbegehren neu festgesetzt. Ab sofort ist eine Eintragung an Samstagen nicht mehr möglich!
Entgegen der ursprünglichen Kundmachung, entfällt daher die Eintragungsmöglichkeit am Samstag, den 22. April 2023 für nachstehende Volksbegehren:
VOLKSBEGEHREN
- Lieferketten Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!

- ECHTE Demokratie - Volksbegehren

